Die international anerkannte Kenngröße nL50 gibt Auskunft über die Ausführungsqualität der so genannten Luftdichtheitsebene. Der nL50-Wert darf bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage das 3fache des beheizten oder gekühlten Luftvolumens des Gebäudes in Kubikmetern, bei Gebäuden mit Lüftungsanlage das 1,5fache des beheizten oder gekühlten Luftvolumens des Gebäudes in Kubikmetern nicht überschreiten.
Für große Gebäude (> 1500 m3 beheiztes oder gekühltes Volumen) fordert das GEG den qE50-Wert als Anforderungsgröße. Bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen darf der Wert höchstens das 4,5fache, bei solchen mit raumlufttechnischen Anlagen höchstens das 2,5fache der Hüllfläche des Gebäudes in Quadratmetern betragen.
Das Ingenieurbüro n50 besitzt die Fachkenntnisse und den Gerätepark, um GEG-konforme Blower-Door-Tests auch bei großen Wohngebäuden durchführen zu können – bis hin zum Wolkenkratzer.