„Für alle wiederkehrend erforderlichen Prüfungen kann jede 2. Prüfung durch ein gemäß der Richtlinie VdS 3876 anerkanntes Unternehmen zu Durchführung von Raumdichtheitsprüfungen im Wechsel mit Sachverständigen der Technischen Prüfstellen von VdS Schadenverhütung erfolgen.“